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Schiessanlagen
Schutzgüter
Schutzgut Boden

Im engsten Bereich um Kugelfang und Scheibenstand sind die Schwermetallbelastungen im Boden so hoch, dass die Konzentrationswerte für die Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit von Böden gemäss Altlasten-Verordnung für Blei regelmässig überschritten sind und der Standort deshalb eine Altlast ist. Deshalb sind keine Vor- und Detailuntersuchung notwendig.
Zum Schutz von Menschen und Tieren hat der Kanton Zürich bei Schiessanlagen bereits Massnahmen zur Gefahrenabwehr angeordnet und von den Gemeinden umsetzen lassen: Der am stärksten belastete Bereich wurde eingezäunt, in weniger stark belasteten Bereichen wurde die Nutzung eingeschränkt (z.B. Weideverbot, Verbrennung von Mähgut).
Schutzgüter Grundwasser und Oberflächengewässer
Die Belastungen von Schiessanlagen können das Grundwasser gefährden. Antimon ist sehr mobil und bereits geringe Gehalte im Trinkwasser sind für den Menschen gesundheitsgefährdend. Eine sofortige Sanierung ist dann angezeigt, wenn der Kugelfang in einer Grundwasserschutzzone liegt und die Trinkwassernutzung akut gefährdet ist. Neben dem Grundwasser können auch Oberflächengewässer gefährdet sein.
Kugelfänge, die Gewässer beeinträchtigen können, müssen nach der Prioritätenordnung des AWEL untersucht werden. Das genaue Vorgehen ist in der Vollzugshilfe des AWEL "Altlastenbearbeitung bei Schiessanlagen" beschrieben.
- Belastete Standorte und Altlasten - Handbuch, November 2017 (PDF, 61 Seiten, 2 MB)
- Bericht zum Projekt Schiessanlagen, 2015 (PDF, 26 Seiten, 1 MB)
- Leitfaden: Altlastenuntersuchung von Kugelfängen Sanierungsbedarf bezüglich Gewässer, Juli 2013 (PDF, 448 kB)
- Anleitung zum Einsatz mobiler XRF-Geräte bei der Untersuchung und Sanierung von Schiessanlagen, 2011 (PDF, 4 Seiten, 1 MB)
- Vollzugshilfe Altlastenbearbeitung bei Schiessanlagen, 2008 (PDF, 23 Seiten, 3 MB)
Weitere Informationen
Kontakt
AWEL
Abteilung Abfallwirtschaft & Betriebe
Sektion Altlasten
Weinbergstrasse 34
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8090 Zürich
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Ernst Aeschimann